Zivilrecht ist ein reines Parteienrecht. Zwei (oder manchmal auch mehr) Parteien streiten sich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs, beispielsweise der Zahlung eines Geldbetrages. Der Staat beteiligt sich nicht aktiv an den Rechtsstreitigkeiten. Er stellt nur einen unparteiischen und objektiven Richter. Dieser würdigt die ihm vorgelegten Beweise und spricht hierüber ein Urteil. Der Richter ermittelt jedoch nicht selbst. Beide Parteien sind selbst dafür verantwortlich, ihren Anspruch zu begründen und ihre Beweise vorzutragen. Es ist die Aufgabe der Rechtsanwälte, hierbei zu beraten und zu unterstützen.

Zum Zivilrecht gehört insbesondere das Kaufrecht. Es umfasst alle Ansprüche, die aus Kaufverträgen entstehen können, egal ob es sich um die Zahlung des vereinbarten Geldbetrags und die Übergabe der Kaufsache oder um Sachmängel handelt, bei denen Gewährleistungsrechte durchgesetzt werden müssen.

Auch das Werkvertragsrecht, Mietrecht oder Ansprüche aus Verkehrsunfällen sind Teil des Zivilrechts.

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