Fortbildungen für Immobilienverwalter
Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft ist in hohem Maße von komplizierten rechtlichen Fragestellungen geprägt. Fast täglich müssen Hausverwalter schnelle Entscheidungen treffen und abwägen zwischen der rechtlichen Zulässigkeit und einer praxisgerechten Reaktion. Sehr häufig bleibt nicht die Zeit, sich vorab ausführlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, sondern Entscheidungen müssen "aus dem Bauch heraus" getroffen werden.
Um das notwendige gute Bauchgefühl zu entwickeln ist es unverzichtbar, sich immer wieder mit aktuellen rechtlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen aber auch, sich die "Klassiker" regelmäßig ins Gedächtnis zu rufen. Wenig überraschend hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass fundierte Kenntnisse für die Verwaltung von Immobilien notwendig sind und hat im Jahr 2018 eine allgemeine Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter eingeführt.
Mein Fortbildungsangebot folgt einem klaren Konzept:
- Individuelle Themengestaltung:
Bei einem gemeinsamen Gespräch erarbeiten wir, wo Ihr persönlicher Fortbildungsbedarf besteht und welche Themen für Sie und Ihre Mitarbeiter heute wichtig sind. Anhand dieser Einblicke stelle ich Ihnen anschließend Ihr individuelles Fortbildungsprogramm zusammen, das sich Ihren Bedürfnissen anpasst.
Hierbei achte ich auch darauf, dass die gesetzlich geforderten Themengebiete abgedeckt und die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung beachtet werden.
- Praxisbezug
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht kenne ich nicht nur aus der anwaltlichen Sicht sondern auch durch meine eigene jahrelange Tätigkeit als Hausverwalterin. Bei meinen Fortbildungen achte ich daher besonders darauf, nicht nur theoretische Kenntnisse zu vermitteln sondern erarbeite mit Ihnen konkret umsetzbare Lösungsansätze.
- Flexible Planung
Die Schulungen finden in Ihren Räumlichkeiten statt und sind zeitlich so flexibel planbar, dass sie unproblematisch in Ihren Geschäftsablauf integriert werden können.
- Faire Preisgestaltung
Bei der Berechnung der Schulungskosten achte ich auf eine angemessene Preisgestaltung, die Raum für individuelle Bedürfnisse bietet und sich an den marktüblichen Gebühren für Fortbildungen orientiert.
- Nachweis gem. § 34c GewO
Für den Besuch der Fortbildung erhalten Sie von mir eine Bescheinigung gem. § 34c GewO, aus der sich die Dauer der Fortbildung sowie die behandelten Themen ergeben.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.