Arbeitsrecht
Im Wesentlichen ist das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Dies führt dazu, dass schon bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages eine Vielzahl von Regeln beachtet werden müssen. Aber auch die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses birgt zahlreiche rechtliche Klippen. Besonderes Augenmerk liegt in den meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aber auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf der Wirksamkeit von Kündigungen und auf der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.
Häufige Problemfelder sind
- Gestaltung des Arbeitsvertrags, rechtswirksame Klauseln
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Zulässigkeit von Befristungen
- Abmahnungen
- Wirksamkeit von Kündigungen
- Urlaubsansprüche, Gehalt, Gratifikationen
- Formulierung von Arbeitnehmerzeugnissen
- Anspruch auf und die Durchsetzung einer Abfindung
- Durchführung von Kündigungsschutzklagen
Auch das Arbeitsrecht ist dem Zivilrecht zugeordnet, folgt aber seinen ganz eigenen Regeln. Dies zeigt sich vor allem daran, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor einer eigenen Gerichtsbarkeit – den Arbeitsgerichten – verhandelt werden. Außerdem ist das Arbeitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von der Rechtsprechung geprägt. Darüber hinaus existiert kein eigenes „Arbeitsgesetz“. Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von einzelnen Gesetzen zusammen, deren Zusammenspiel gelernt sein will.
Gerne vertrete ich je nach Aufgabenstellung sowohl Arbeitgeber kleinerer Unternehmen als auch Arbeitnehmer.