Meine Rechtsgebiete
Die juristische Welt ist vielfältig und wird zunehmend spezialisierter. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts besteht heute nicht mehr nur darin, das Gesetz zu kennen. Er muss sich zudem auch mit der vielfältigen Rechtsprechung auseinandersetzen und benötigt ein Gespür für die Besonderheiten, die in jedem Rechtsgebiet entwickelt wurden.
Die verantwortungsbewusste Vertretung eines Mandanten bedeutet daher heute auch, sich klar abzugrenzen und sich auf wenige Gebiete zu beschränken, deren "Spielregeln" man kennt und beherrscht. Daher konzentriere ich mich auf die Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate und dort vorwiegend auf meine Kerngebiete: das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Arbeitsrecht.
Gerne dürfen Sie sich aber mit jedem Rechtsproblem an mich wenden. Ich berate Sie gerne – gegebenenfalls auch bei der Wahl eines geeigneten Kollegen.
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Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt das Zusammenleben mehrerer Eigentümer „unter einem Dach“. Dieses Zusammenleben birgt zahlreiche Problemstellungen. Konfliktpotential bieten regelmäßig … mehr lesen.
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Mietrecht
Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt ganz allgemein die Überlassung und Nutzung einer Sache auf Zeit. Unterschieden wird hierbei zwischen Mietverträgen über Wohnraum, Mietverträgen über … mehr lesen.
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Arbeitsrecht
Im Wesentlichen ist das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Dies führt dazu, dass schon bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages eine Vielzahl von Regeln beachtet werden müssen. … mehr lesen.
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Vertragsrecht
Zivilrecht ist ein reines Parteienrecht. Zwei (oder manchmal auch mehr) Parteien streiten sich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs, beispielsweise der Zahlung eines Geldbetrages. Der … mehr lesen.