Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt ganz allgemein die Überlassung und Nutzung einer Sache auf Zeit. Unterschieden wird hierbei zwischen Mietverträgen über Wohnraum, Mietverträgen über Gewerberäume und sonstigen allgemeinen Mietverträgen. Der Vermieter bleibt Eigentümer der Mietsache, überträgt dem Mieter aber für die Dauer der Mietzeit das alleinige Nutzungsrecht. Es liegt auf der Hand, dass dadurch Einiges an Regelungsbedarf entsteht.

Beispiele für Fallgestaltungen im Mietrecht sind:

Die wesentlichen Vorschriften zum Mietrecht finden sich in den §§ 535ff. BGB. Für Streitigkeiten im Mietrecht sind die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. Deren Rechtsprechung bildet neben dem Gesetz die wesentliche Grundlage bei der Beurteilung aller mietrechtlichen Fragestellungen. 

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