Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt das Zusammenleben mehrerer Eigentümer „unter einem Dach“.
Dieses Zusammenleben birgt zahlreiche Problemstellungen. Konfliktpotential bieten regelmäßig schon die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und der Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum, insbesondere die Instandsetzungs- und Kostenlast.
Eine große Rolle spielt die Zusammenarbeit zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Letztere erstellt die Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne für die Gemeinschaft, ist Ansprechpartner für die Eigentümer und Handwerker und kümmert sich um die rechtliche und kaufmännische Betreuung der Anlage.
Beispiele für Fallgestaltungen im WEG-Recht sind:
- Beschlussformulierung und Beschlussantrag
- Durchführung von Beschlussanfechtungen
- Zuständigkeit und Voraussetzungen für bauliche Maßnahmen (Sanierungen, Modernisierungen...)
- Korrekte Darstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Beitreibung von Wohngeldforderungen
- Anfertigung von Rechtsgutachten als Vorbereitung der Eigentümerversammlung und Entscheidungsgrundlage
Gerne berate ich sowohl Hausverwaltungen als auch Eigentümer, denn das Verhältnis zwischen Verwaltung und Eigentümergemeinschaft ist in der Regel ein langfristiges. Bei der Rechtsberatung verliere ich daher nie das Ziel aus den Augen, auch nach Abschluss eines Rechtsstreits noch eine harmonische Zusammenarbeit zu ermöglichen.